Impressum

Wohn-Büro-Objektmöbel

Erwin Taurer
Villacher Straße 1A
Rothauerhochhaus
9020 Klagenfurt
Tel.: +43-463/501242-0
Fax.: +43-463/501242-3

e-mail: office@taurer.com
Internet: www.taurer.com

UID: ATU 257 60 307

Öffnungszeiten:
Montag – Freitag: 09.00 – 12.00 Uhr
13.00 – 18.00 Uhr
und gem. Vereinbarung

GESCHÄFTSBEDINGUNGEN  

VERKAUFS-, LIEFER- und ZAHLUNGSBEDINGUNGEN


1. AUFTRAGSERTEILUNG

Sämtliche Aufträge werden durch Unterzeichnung des Auftragsschreibens fix erteilt. Damit werden unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen vom Käufer ausdrücklich anerkannt. Mündliche Nebenabmachungen bedürfen der schriftlichen Genehmigung. Als Auftragsbestätigung wird dem Käufer ein Exemplar des ausgefertigten Auftrages ausgehängt.


2. LIEFERUNG

Die Lieferung erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, durch LKW, Post oder Bahn. Bei Abnahmeverzug kann der Verkäufer die Lagerkosten einer Spedition berechnen.


3. LIEFERZEIT

Wir sind stets bestrebt, die vereinbarten Lieferzeiten nach bestem Wissen und Gewissen pünktlich einzuhalten. Wird die Lieferung durch Umstände, die wir nicht verschuldet haben, insbesondere durch Nichteinhaltung der Termine seitens unserer Vorlieferanten, durch Ereignisse höherer Gewalt, Verkehrsstörungen usw. ganz oder teilweise verzögert, so verlängert sich unsere Lieferzeit um die Zeit der Behinderung. Ein Rücktritt des Käufers wegen Lieferverzuges ist erst nach fruchtlosem Ablauf einer vom Käufer schriftlich gesetzten Nachfrist von vier Wochen zulässig. Schadenersatzansprüche wegen verzögerter Lieferung sind bei leichter Fahrlässigkeit unsererseits ausgeschlossen.


4. PREISE

Die Preise verstehen sich für Lieferung frei Haus des Käufers bei einem NETTO-Warenwert von mindestens EUR 4.000,00 Bei niedrigerem Wert berechnen wir 5% Transportkostenanteil vom netto Auftragswert. Besteht der Käufer auf einer besonderen Verpackung oder auf eine besondere Versandart, werden dem Käufer die auftretenden Mehrkosten in Rechnung gestellt. Teillieferungen sind zulässig und gelten als in sich geschlossenes Geschäft.


5. EINBAU UND MONTAGE

Der Einbau und sonst notwendige Montagearbeiten werden von unserem Fachpersonal durchgeführt und zwar gegen gesonderte Verrechnung zu den üblichen Sätzen, sofern beim Kaufabschluß nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Der Käufer bestätigt uns gegenüber durch Unterfertigung des Montagenachweises die ordnungsgemäße Durchführung der Einbauarbeiten und die endgültige Übernahme der Ware.


6. KOSTENVORANSCHLÄGE

Kostenvoranschläge sind grundsätzlich unverbindlich. Die Erstellung eines Kostenvoranschlages verpflichtet den Auftragnehmer nicht zur Annahme eines Auftrages auf Durchführung der im Kostenvoranschlag verzeichneten Leistungen. Kostenvoranschläge sind grundsätzlich entgeltlich, doch wird bei Erteilung eines Auftrages im Umfang des Kostenvoranschlages bezahltes Entgelt gutgeschrieben.


7. MÄNGELRÜGE

Erkennbare Mängel sind sofort anzuzeigen. Es gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist. Handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare, geringfügige Abweichungen berechtigen nicht zur Mängelrüge. Geringfügige Abweichungen der Holzmaserung und Holzfarbe stellen keinen Mangel dar, weil Holz ein natürlicher Werkstoff ist. Bei berechtigten Beanstandungen steht es dem Verkäufer zu, innerhalb angemessener Frist, Verbesserungen oder Nachtrag des Fehlenden vorzunehmen.


8. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Bei Zahlung innerhalb 8 Tagen ab Rechnungsdatum - 2% Skonto, bis zu 21 Tagen nach Rechnungsdatum - netto oder nach Vereinbarung. Bei Objektaufträgen sind zu zahlen: 1/3 bei Auftragserteilung 1/3 bei Lieferung 1/3 nach Abnahme. Gewährleistungseinbehalte sind nicht möglich. Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen ist unstatthaft, auch bei Beanstandungen oder Gegenforderungen. Sämtliche Zahlungen sind in bar oder durch Banküberweisung auf das von uns bekanntgegebene Konto spesenfrei durchzuführen. Bei Zahlungsverzug gelten auch ohne vorangegangener Mahnung Verzugszinsen in der Höhe von 12 % p.a. vereinbart. Wechsel werden von uns grundsätzlich nicht angenommen und Schecks übernehmen wir nur zahlungshalber, jedoch nicht an Zahlung statt. Wir sind berechtigt weitere Sicherheiten zu verlangen.


9. LIEFERUNGEN

Erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher vom Käufer gegenüber bestehenden Verbindlichkeiten, auch aus früheren Lieferungen, Eigentum des Verkäufers. Wird eine noch nicht ins Eigentum des Käufers übergegangene Ware mit einer anderen Sache verbunden, so daß eine neue Sache entsteht, erwirbt der Verkäufer an dieser neuen Sache Miteigentum im wertmäßigen Ausmaß der Forderung, die er gegen den Käufer hat. Für die Dauer unseres Eigentumsvorbehaltes verpflichtet sich der Käufer die gelieferte Ware pfleglich und schonend zu behandeln und uns von einem allfälligen Zugriff Dritter unverzüglich zu verständigen. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug bzw. verschlechtert sich seine Kreditwürdigkeit erheblich oder macht er von der gelieferten Ware einen erheblich nachteiligen Gebrauch, sind wir berechtigt, die in unserem Vorbehaltseigentum stehenden Waren zurückzunehmen, ohne daß dies einem Rücktritt vom Vertrag gleichzusetzen ist. Sollte die vorbehaltene Ware vom Käufer zur Erfüllung eines Werk- oder Werkliefervertrages verwendet werden, so wird die Forderung aus dem Werk- oder Werkliefervertrag in gleichem Umfang im Voraus an den Verkäufer abgetreten. Wird eine noch nicht ins Eigentum des Käufers übergegangene Ware gepfändet oder auf eine andere Art von Dritten in Anspruch genommen, so hat der Käufer dem Verkäufer hievon schriftlich Mitteilung zu machen und dem Verkäufer bei der Wahrung seiner Rechte Hilfe zu leisten.


10. PLANUNGEN

Entwürfe, Skizzen, Zeichnungen, Planungen und sonstige Unterlagen stellen unser alleiniges Eigentum dar. Sie dürfen ohne unsere schriftliche Ermächtigung weder kopiert, noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Diese Unterlagen sind auf unser Verlangen unverzüglich zurückzugeben.


11. RECHTSGÜLTIGKEIT

Wird Nichtigkeit oder Rechtsungültigkeit einzelner Bestimmungen festgestellt, so wird dadurch die Rechtsgültigkeit der übrigen Liefer- und Zahlungsbedingungen nicht berührt. Nebenabreden sind nur in schriftlicher Form wirksam.


12. STORNIERUNG, RÜCKTRITT, WARENRÜCKNAHME

Kommt der Vertrag auf Wunsch des Käufers zur Aufhebung, so behalten wir uns vor, alle bisher entstandenen Aufwendungen in Rechnung zu stellen.. Bestellte und/oder gelieferte Ware wird nicht retourgenommen. Wird Retournahme erwünscht, erfolgt dies gegen Verrechnung der Rückhol- und Entsorgungskosten. Eine Vergütung der Retourware ist ausgeschlossen. Für Ware, die bereits beim Benutzer in Gebrauch war (auch Muster und Ausstellungsware) wird eine Wertminderung in Rechnung gestellt.


13. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

Für alle gegenseitigen Ansprüche aus dem Vertrag gilt ausdrücklich als Erfüllungsort und Gerichtsstand Klagenfurt vereinbart. Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten gilt das für den Sitz des Verkäufers örtlich und sachlich zuständige Gericht in Klagenfurt. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, auch ein anderes, für den Käufer zuständiges Gericht anrufen. Der Vertrag unterliegt österreichischem Recht. Für Lieferungen und Zahlungen gilt als Erfüllungsort der Sitz des Verkäufers auch dann, wenn die Übergabe vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort erfolgt.

Für den Inhalt Verantwortlicher: Erwin Taurer
Haftungshinweis: Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren verantwortlich.


Einfache Wartung mit Siemax-CMS
Diese Website wird gewartet mit Siemax CMS,
dem System für einfache Homepage-Wartung.
www.siemax.com

Taurer Wohn - Büro - Objektmöbel, Tel.: +43 463 501242-0, office@taurer.com